Industriekooperationen
Der Lehrstuhl bietet Unternehmen eine Zusammenarbeit in verschiedenen Formen an:
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte, ggfs. unter Einbindung von Studienarbeiten
- Kooperationsvereinbarungen
- Werkvertrag
- Geheimhaltung
Allen Projektformen ist gemeinsam, dass vorab in mehreren Besprechungen ein gemeinsames Verständnis für die Aufgabe aufgebaut und eine erste Analyse der Ist-Situation durchgeführt wird. Auf dieser Basis werden ein Projekt- und Arbeitsplan mit Meilensteinen sowie ggfs. ein Kostenangebot erstellt. Die Laufzeit der Kooperationen beträgt zwischen 1 Monat und 4 Jahren.
In die Projekte zwischen Unternehmen und Lehrstuhl werden häufig Studierende eingebunden. Diese können im Rahmen des Projekts oder der Kooperation ihre Studienarbeiten (Bachelor oder Master Thesis) unter wissenschaftlicher Anleitung bearbeiten und erstellen, ggfs. vor Ort im Unternehmen. Die Studierenden können entweder durch das Unternehmen oder den Lehrstuhl vertraglich hinsichtlich Geheimhaltung und Erfindungen verpflichtet werden.
Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Am häufigsten arbeiten Unternehmen und der Lehrstuhl gemeinsam in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zusammen (Dienstvertrag, F&E-Vertrag). Hierbei werden neue Themenstellungen des Unternehmens durch die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zielgerichtet beforscht, trotzdem bleibt das Projekt ergebnisoffen. Forschungsergebnisse müssen (teilweise anonymisiert oder verfälscht) veröffentlicht werden können. Die Abrechnung des Projektes erfolgt nach Zeitaufwand und angefallenen Nebenkosten (Reisekosten, Material etc.). Der Übergang von Erfindungen an den Auftraggeber und die zu zahlende Vergütung werden vertraglich geregelt. Ein gestaffelt vereinbarter Projektplan bietet die Möglichkeit, die Verträge abschnittsweise – meist im Jahresrhythmus – zu verlängern. Zwischen einigen Firmen und der TUM bestehen bereits Rahmenverträge, in denen die Vertragsgrundlagen geregelt sind. Darauf aufbauend schließen der Lehrstuhl und das Unternehmen Einzelvereinbarungen ab.
Kooperationsvereinbarungen
In gemeinschaftlichen, wissenschaftlichen Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen und Lehrstuhl in Form einer Win-Win-Situation werden in Forschungsprojekten beidseitig Informationen und Ergebnisse ausgetauscht, die Partner tragen gleichwertig zum Projektziel bei. Jeder Partner behält seine eigenen Erfindungen. In dieser Form der Zusammenarbeit wird keine Vergütung fällig. Den Unternehmen wird es ermöglicht, sich in ein gemeinschaftliches Forschungsprojekt einzubringen und unmittelbar an den Projektergebnissen der WissenschaftlerInnen zu partizipieren. Die Finanzierung der TUM-seitigen Forschungsarbeit erfolgt i.d.R. durch Ministerien oder die DFG.
Werkvertrag
In Einzelfällen besteht die Möglichkeit der Zusammenarbeit in Form einer reinen Auftragsarbeit (Werkvertrag, Werklieferungsvertrag). Hier werden durch das Unternehmen Standardleistungen (z.B. Werkstattarbeiten, Prototypenbau, Versuche) in Auftrag gegeben. Das Ziel der zu leistenden Arbeit ist eindeutig und bekannt. Es erfolgt keine wissenschaftliche Interpretation der Ergebnisse.
Geheimhaltung
Geheimhaltungsvereinbarungen regeln das Thema Veröffentlichungsrechte von Projektergebnissen sowie die Verwertungsrechte.